ANWALTSKANZLEI
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F.A.Q.

Hier Antworten zu meist gestellten Fragen.

  1. Wie kann eine Konferenz mit dem Anwalt vereinbart werden?

    Wir bitten immer den Termin einer Konferenz mit dem Sekretariat der Kanzlei telefonisch zu vereinbaren. Es kommen sowohl vormittags als auch nachmittags Termine in Bertacht.

  2. Wie hoch ist das Honorar für die gerichtliche Vertretung oder für den Rechtsrat?

    Unser Honorar wird individuell bestimmt und dessen Höhe richtet sich nach dem Zeitaufwand der Kanzlei und der Komplexität des Falles.

  3. Wann hat die Kanzlei auf?

    Die Kanzlei ist vom Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet (Allgemeine Sprechzeit findet am Mittwoch vom 16:00 bis 18:00 Uhr statt). Um die Sicherheit zu haben einen bestimmten Anwalt bzw. Anwaltsreferendar zu erreichen bitten wir stets den Besuchstermin in der Kanzlei telefonisch zu vereinbaren.

  4. Für wen findet die Sprechzeit statt?

    Während der allgemeinen Sprechzeit am Mittwoch vom 16:00 - 18:00 Uhr stehen Anwälte auch für Personen bereit, die keinen Termin vereinbart haben. Sie werden der Reihe nach bis Ende der Sprechzeit beraten.

  5. Kann man einen Rechtsrat telefonisch erlangen?

    Die Kanzlei erteilt keine Rechtsberatung am Telefon, da dieses die Gründlichkeit der Beratung gefährdet kann.

Kontakt

Anwaltskanzlei

ul. Nowowiejskiego 3
61 – 731 Poznań, Polen
tel. +48 (61) 85 30 759
+48 (61) 85 30 755
+48 (61) 85 29 217
+48 (61) 85 29 218
kom. 601 79 80 04
fax +48 (61) 85 32 994

kancelaria.michalscy@gmail.com

Öffnungszeiten von: 8:00-16:00
Dienst: Mittwoch 16:00 – 18:00

Wir bitten telefonisch Besuchstermin zu vereinbaren.
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